Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde

Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung (LBO) und in ihren Folgeverordnungen geregelt. Es zielt darauf ab, bauliche Anlagen so zu errichten oder zu ändern, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Sie bestimmt auch die Regelungen für die Verfahren, die bei der Errichtung baulicher Anlagen gelten und legt fest, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (zum Beispiel Abstandsflächen, verkehrsmäßige Erschließung), an einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (zum Beispiel Stellplätze) sowie grundsätzliche Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (zum Beispiel Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Brandschutz). Genauso sind auch die bauplanerischen Regelungen zu beachten, die sofern vorhanden, in einem Bebauungsplan festgeschrieben sind.

Die Stadt Remseck am Neckar ist seit 1. Juli 2003 Untere Baurechtsbehörde und daher für die Erteilung baurechtlicher Genehmigungen aller Arten zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen auch für Beratungen für Bauherren und Architekten zur Verfügung.

Digitaler Bauantrag

Im Zuge der Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung hat es im Bereich des Bauantragsverfahrens eine Neuerung gegeben: Die Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung der Stadt Remseck am Neckar (Baurechtsbehörde) freut sich, seit dem 1. Oktober 2022 digitale Bauanträge des „normalen“ Baugenehmigungsverfahrens und des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens entgegennehmen zu können. Anträge in Papierform werden ab dem Zeitpunkt nicht mehr angenommen, da dies sonst wieder zu Mehraufwand führen würde. Es ist jedoch zu beachten, dass zwei Planausfertigungen weiterhin zusätzlich zur Onlinebeantragung in Papierform nachgereicht werden müssen. Dies konnte bisher technisch leider noch nicht anders gelöst werden. Befreiungsanträge und Anträge im Kenntnisgabeverfahren können derzeit noch nicht digital entgegengenommen werden. Hierbei ist daher weiterhin der übliche Weg in Papierform erforderlich.

Die Einreichung und Kommunikation erfolgt dabei über das Serviceportal Baden-Württemberg. Es handelt sich dabei um die behördliche E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg. Über dieses Portal können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sukzessive Verwaltungsvorgänge und Verwaltungsverfahren digital abwickeln. Um einen digitalen Bauantrag zu stellen, ist es erforderlich im Serviceportal ein kostenloses Servicekonto anzulegen.

Einen Link zum digitalen Bauantrag finden Sie ebenfalls unter der Rubrik Rathaus – Formulare.

Untere Denkmalschutzbehörde

Ziel des Denkmalschutzes ist die möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes. Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen daher der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.

Die Stadt Remseck am Neckar ist seit 1. Juli 2003 Untere Denkmalschutzbehörde und daher für die Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Beratungen für Bauherren und Architekten zur Verfügung.


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