Aufgaben

Entsprechend dem Feuerwehrgesetz hat die Feuerwehr Gefahren für den Einzelnen und das Gemeinwesen abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnliche Ereignisse entstehen. Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Brandbekämpfung
  • Technische Hilfeleistung
  • Abwehrender Umweltschutz
  • Vorbeugender Brandschutz mit den Gebieten Brandschutzprüfung / Brandverhütung
  • Feuersicherheitswachdienst
  • Gefahrenvorbeugung
  • Brandschutzaufklärung und Aufgaben im Bevölkerungsschutz sowie die
  • Geschäftführung für den Verwaltungsstab (Stab für außergewöhnliche Ereignisse SAE)